Allgemeine Geschäftsbedingungen
von HuKaPf®
Allgemeine Bestimmungen
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen der mobilen Praxis für Tierhomöopathie und Tierpsychologie von Frau Christine Stiff im Folgenden als Tierheilpraktikerin benannt.
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/ Tierbesitzer und Tierheilpraktikerin einen ersten Termin vereinbaren. Die Tierheilpraktikerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:
Die Tierheilpraktikerin berät den Tierhalter/ Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter hat das Recht, Möglichkeiten auszuwählen.
Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die Tierheilpraktikerin die Wahl.
Die angebotenen Möglichkeiten sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und schulmedizinisch nicht anerkannt.
Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt noch gewährleistet werden.
Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch mit der Tierheilpraktikerin vereinbart wurden. Alle Termine, welche innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter / Tierbesitzer mit 15,--EUR in Rechnung gestellt.
§ 3 Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Tierheilpraktikerin und Tierbesitzer vereinbart wurde, gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Sätze. Alle Leistungen werden bei der ersten Behandlung / Beratung nur gegen sofortige Bezahlung (Barzahlung) erbracht. Der Tierhalter erhält hierbei eine Quittung als Zahlungsnachweis.
Ab der zweiten Behandlung/ Beratung können die Leistungen auch gegen Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Girokonto erbracht werden. Alle gestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt, ohne Abzug von Skonto, fällig. Gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB tritt auch ohne Mahnung automatisch Verzug ein, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beglichen wird. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang, kommen Sie automatisch in Zahlungsverzug. Nach einer Mahnung ist nur noch Barzahlung möglich.
§ 5 Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Ausrüstung und Einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 6 Datenschutz
Der Tierbesitzer wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierheilpraktikerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Der Tierhalter hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.
Die Unterlagen werden 6 Jahre bzw. 10 Jahre aufbewahrt.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Neu-Ulm. Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
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